Spezialisierte Beratung im Property law
Die Komplexität des Schweizer Sachenrechts erfordert kompromisslose Präzision. Wir vertreten Eigentümer, institutionelle Investoren und Bauherren bei Transaktionen, Strukturierungen und regulatorischen Verfahren im Kanton Neuchâtel und der gesamten Schweiz.
Zertifizierte Schweizer Anwaltskompetenz
Präzision in jedem Teilbereich des Immobilienrechts
Wir beschränken uns nicht auf Standardverträge. Unsere Kanzlei löst komplexe, strukturierte Herausforderungen im Bereich des schweizerischen Property law.
Transaktionen & Due Diligence
Sicherung von Grossakquisitionen und Portfoliodeals durch lückenlose rechtliche Prüfung aller Grundbuch- und Lastenverhältnisse.
- Prüfung von Dienstbarkeiten
- Vorkaufsrechte & Nutzniessung
- Lex Koller Compliance
Miet- & Stockwerkeigentum
Strukturierung und Begründung von kompliziertem Stockwerkeigentum sowie die Vertretung bei anspruchsvollen Mietstreitigkeiten.
- Begründung von Miteigentum
- Reglemente für Stockwerkeigentümer
- Geschäftsraummiete & Verträge
Öffentliches Baurecht
Durchsetzung von Bauvorhaben gegen behördliche Hindernisse und Nachbareinsprachen im Rahmen kantonaler Richtlinien.
- Quartiergestaltungspläne
- Einspracheverfahren
- Umweltschutz- & Zonenkonformität
Regionale Verankerung in Neuchâtel
Das Immobilienrecht in der Schweiz ist stark durch kantonale Bestimmungen und kommunale Zonenordnungen geprägt. Als Kanzlei mit Sitz in Neuchâtel kennen wir die lokalen Behördenwege, die Besonderheiten des kantonalen Steuerrechts und die spezifischen Herausforderungen der Westschweiz.
Ob es um den Erwerb durch Personen im Ausland (Lex Koller) oder um kantonale Denkmalschutzauflagen geht: Wir navigieren Sie sicher durch die regulatorischen Hürden.
Nein. Reine Betriebsstättenimmobilien (Einkaufszentren, Logistikhallen, Büros) können in der Schweiz in der Regel ohne Bewilligung nach Lex Koller von Personen im Ausland erworben werden. Wohnliegenschaften unterliegen hingegen strengen Einschränkungen.
Ein vertragliches Vorkaufsrecht muss öffentlich beurkundet werden, um gültig zu sein, sofern der Preis im Voraus bestimmt ist. Zudem empfiehlt sich dringend die Vormerkung im Grundbuch, um die Wirkung gegenüber Dritten abzusichern.
Hier ist schnelles, proaktives Handeln gefragt. Wir prüfen die Legitimation des Einsprechers und leiten umgehend das rechtliche Abwehrverfahren ein, um Verzögerungskosten für Ihr Bauprojekt zu minimieren.
Unverbindliche Erstbeurteilung anfordern
Beschreiben Sie uns Ihr Anliegen im Immobilien- oder Sachenrecht. Ein spezialisierter Anwalt wird Ihre Anfrage vertraulich prüfen.
Direkter Kontakt
Kanzlei & Beratungstermine nach Vereinbarung.
Adresse:
2436 Melonenstrasse, 2000 Neuchâtel, Neuchâtel, Switzerland
Telefon:
+41 32 852 36 21
E-Mail:
[email protected]
Sicherheitsstandard
Ihre Daten werden gemäss dem Schweizer Datenschutzgesetz (DSG) streng vertraulich behandelt und verschlüsselt übertragen.